Sie suchen Ihre Pensionskassengelder? So können Sie diese wiederfinden

Wollen Sie Ihre Pensionskassengelder suchen, aber wissen nicht, wie vorgehen? Sowohl die Auffangeinrichtung BVG als auch private Firmen bieten einen Suchservice an. 

Ein häufiger Stellenwechsel kann dazu führen, dass PK-Gelder verloren gehen. Dabei gibt es unterschiedliche und ganz einfache Wege, das verschollene Geld aufzuspüren. Wir erklären, welche. 

Wie suche ich nach vergessenen Pensionskassengeldern?

Dazu gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten: 

1. Zentralstelle 2. Säule

Sie können bei der Zentralstelle 2. Säule ein kostenloses Gesuch erstellen. Dabei wird für das PDF-Formular der Name, die Adresse, das Geburtsdatum und die AHV-Nummer benötigt. Die Auffangeinrichtung BVG sowie auch Banken und Versicherungen müssen der Zentralstelle melden, welche Gelder keinen klar zugewiesenen Kontakt haben und vergessen wurden. Die Erfolgsquote bei diesen Gesuchen beträgt etwas mehr als 40 Prozent.

2. Professionelle Suche

Auch private Firmen bieten an, nach vermissten Pensionskassengeldern zu suchen. Dies tut unter anderem die Firma Kala, bei der man auf einer intuitiv gestalteten App das Guthaben der zweiten Säule in ein paar Klicks suchen kann. Zurzeit ist die aktuelle Kala-Version für Einzelpersonen kostenlos.

Wieder gefundene PK-Gelder auf ein Freizügigkeitskonto überweisen

Hat man verloren geglaubtes Geld aus der Pensionskasse wiedergefunden, freut man sich erst mal wie ein Kind an Weihnachten…

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Nun sollte man dieses Geld aber auf ein Freizügigkeitskonto überweisen, wo es sich vermehren kann. 

Wem beispielsweise wichtig ist, dass das Geld zu 100 Prozent nachhaltig angelegt wird, kann bei Descartes ein Freizügigkeitskonto eröffnen und das Geld anschliessend mit dem Formular «Saldierungsauftrag», welches Sie im Kundenportal von Descartes finden, überweisen.

«Oft sind es Saisoniers oder Expats, die nur für kurze Zeit in der Schweiz arbeiten, die ihr PK-Geld vergessen.»

Adriano Lucatelli, CEO Descartes

Die Verantwortung liegt bei den Arbeitnehmenden

Wechseln Arbeitnehmende ihre Stellen, liegt es in ihrer eigenen Verantwortung, dass das Pensionskassengeld in die neue Pensionskasse eingezahlt wird. Zwar sind die Pensionskassen vom Gesetz her dazu verpflichtet, die Gelder von ausgetretenen Mitarbeitenden an die neue Pensionskasse zu übermitteln, doch brauchen Sie dazu einen Überweisungsauftrag vom Arbeitnehmenden.  

Viele vergessen im Trubel vom Jobwechsel, diesen Auftrag zu erteilen. Nach spätestens zwei Jahren landen solche Gelder dann bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG auf einem Freizügigkeitskonto.  

Drei Milliarden Franken warten auf Abholung

In der Stiftung Auffangeinrichtung BVG werden derzeit rund 800’000 Konten mit Pensionskassengeldern geführt. Zwar sind es im Schnitt auf die einzelne Person gerechnet «nur» noch 4’400 Franken, doch auch diese Summe will man nicht missen. 

Häufig sind es Angestellte aus der Baubranche, dem Gastgewerbe oder auch Saisonniers und Expats, denen Ihr Vorsorgevermögen abhanden kommt. Wer das Sozialsystem nicht kennt, der denkt auch nicht ans Pensionskassengeld.

Wir helfen Ihnen

Sind Sie unsicher und benötigen Sie beim Finden Ihrer PK-Gelder Hilfe? Wir helfen Ihnen: Buchen Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit unseren Vorsorgeexperten. Wir freuen uns auf Ihre Fragen.