Säule 3a 2020: Maximalbetrag
Die maximale Einzahlung Säule 3a wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt. Nachfolgend finden Sie die Säule 3a 2020 Maximalbeträge:
Angestellte mit PK-Anschluss: | Selbständigerwerbende ohne PK-Anschluss: |
maximal CHF 6’826 |
20% des jährlichen Erwerbseinkommens; maximal CHF 34’128 |
Säule 3a Maximalbetrag 2020
In die Säule 3a darf jeder, der ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, einen bestimmten Maximalbetrag einzahlen. Dieser Betrag kann in der Steuererklärung abgezogen werden, was das steuerbare Einkommen reduziert. Das senkt letztlich die Steuerrechnung. Auch Selbständigerwerbende dürfen in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen. Dazu zählen Personengesellschafter als Inhaber einer Einzelfirma, einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft.
Warum es sich lohnt, den 3a-Maximalbetrag einzuzahlen
Mit der dritten Säule kann jeder seine Vorsorge selbst in die Hand nehmen. Das ist nötig, denn die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule reichen im Alter nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Immer mehr Menschen erkennen die Notwendigkeit und Dringlichkeit, in Eigenverantwortung zu sparen. Innerhalb der dritten Säule ist die Säule 3a eine sehr interessante Sparform, weil man selber entscheiden kann, wie viel man spart. Zudem kann man frei entscheiden, ob und wie man das 3a-Vermögen investiert, zum Beispiel in Aktienfonds, um den Wert zu vermehren.