Maximalbetrag Säule 3a 2023 – inklusive historische Maximalbeträge

Hier finden Sie die Säule 3a Maximalbeträge fürs aktuelle Jahr 2023 sowie für die vergangenen Jahre seit 2001. 

Für Angestellte, die in eine Pensionskasse einzahlen, gelten andere Maximalbeträge als für Selbständige, die keiner PK angeschlossen sind. Im Jahr 2023 dürfen Sie folgende Maximalbeträge in die Säule 3a einzahlen:

Maximalbetrag Säule 3a 2023

Angestellte:

Maximal CHF 7'056.– 

 

Selbständigerwerbende:

 

20% des jährlichen Erwerbseinkommens, aber 
Maximal CHF 35’280.–

Maximalbetrag Säule 3a 2022 und 2021

Angestellte:

Maximal CHF 6'883.–

 

Selbständigerwerbende:

 

20% des jährlichen Erwerbseinkommens, aber 
Maximal CHF 34'416.–

Fangen Sie lieber früher als später mit dem 3a-Sparen an

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Historische Entwicklung der Maximalbeträge Säule 3a

Die maximale Einzahlung Säule 3a wird jeweils vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt:

 

Angestellte

Selbstständige

Maximalbetrag 2021
Maximalbetrag 2022

CHF 6'883
CHF 6'883

CHF 34'416
CHF 34'416

Maximalbetrag 2019
Maximalbetrag 2020

CHF 6'826
CHF 6'826

CHF 34'128
CHF 34'128

Maximalbetrag 2017
Maximalbetrag 2018

CHF 6'768
CHF 6'768

CHF 33'840
CHF 33'840

Maximalbetrag 2015
Maximalbetrag 2016

CHF 6'768
CHF 6'768

CHF 33'840
CHF 33'840

Maximalbetrag 2013
Maximalbetrag 2014

CHF 6'739
CHF 6'739

CHF 33'696
CHF 33'696

Maximalbetrag 2011
Maximalbetrag 2012

CHF 6'682
CHF 6'682

CHF 33'408
CHF 33'408

Maximalbetrag 2009
Maximalbetrag 2010

CHF 6'566
CHF 6'566

CHF 32'832
CHF 32'832

Maximalbetrag 2007
Maximalbetrag 2008

CHF 6'365
CHF 6'365

CHF 31'824
CHF 31'824

Maximalbetrag 2005
Maximalbetrag 2006

CHF 6'192
CHF 6'192

CHF 30'960
CHF 30'960

Maximalbetrag 2003
Maximalbetrag 2004

CHF 6'077
CHF 6'077

CHF 30'384
CHF 30'384

Maximalbetrag 2001
Maximalbetrag 2002

CHF 5'933
CHF 5'933

CHF 29'664
CHF 29'664

Quelle: Taxinfo, Kanton Bern

Wer darf das Maximum in die dritte Säule einzahlen?

In die Säule 3a dürfen alle, die ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, einen bestimmten Maximalbetrag einzahlen. Dieser Betrag kann in der Steuererklärung abgezogen werden, was das steuerbare Einkommen reduziert. Das senkt letztlich die Steuerrechnung. Auch Selbständigerwerbende dürfen in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen. Dazu zählen Personengesellschafter als Inhaber einer Einzelfirma, einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft.

Bis wann muss der Säule-3a-Maximalbetrag einbezahlt sein?

Damit der Steuerabzug zulässig ist, muss die jährliche Einzahlung bis zum Ende des betreffenden Jahres auf dem 3a-Konto angekommen, also verbucht, sein. Nicht zu vergessen sind die Festtage, an denen keine Transaktionen getätigt werden. Die meisten Finanzinstitute informieren Sie rechtzeitig darüber, bis zu welchem Stichtag Sie die Überweisung veranlassen müssen. Verspielen Sie sich nichts und nehmen Sie die Überweisung rechtzeitig vor.

Soll ich schon Anfang Jahr den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen?

Viele Personen warten bis Ende Jahr mit der Einzahlung der Säule 3a, weil sie bis dahin wissen, wie viel Geld ihnen dieses Jahr für die private Vorsorge übrig bleibt. Wenn Sie allerdings schon zu Beginn des Jahres wissen, dass sie den Maximalbetrag einzahlen möchten, lohnt es sich, dies schon zum Jahresanfang zu veranlassen. Damit profitieren Sie ein Jahr länger vom Zinseszinseffekt und haben mehr Rendite.  

Warum es sich lohnt, den 3a-Maximalbetrag einzuzahlen

Mit der dritten Säule kann jede:r dieVorsorge selbst in die Hand nehmen. Das ist nötig, denn die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule reichen im Alter nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Immer mehr Menschen erkennen die Notwendigkeit und Dringlichkeit, in Eigenverantwortung zu sparen. Innerhalb der dritten Säule ist die Säule 3a eine sehr interessante Sparform, weil man selber entscheiden kann, wie viel man spart. Zudem kann man frei entscheiden, ob und wie man das Vermögen investiert, zum Beispiel in Aktienfonds, um den Wert zu vermehren.  

Wie viel Steuern kann man sparen, wenn man regelmässig den Maximalbetrag einzahlt?

Es lohnt sich, den vollen Säule 3a Maximalbetrag zur Seite zu legen. Die Einzahlungen in dritte Säule reduziert nämlich das steuerbare Einkommen, dadurch spart man Steuern. Wie viel das ist, ist von Situation zu Situation unterschiedlich. Hier ein Beispiel:

So eröffnen Sie ein Säule-3a-Wertschriftenkonto

Die Eröffnung eines digitalen Säule-3a-Kontos ist heute wirklich kinderleicht – ebenso das Einzahlen. Entscheiden Sie sich für einen digitalen Anbieter, eröffnen Sie dort mit ein paar Klicks ein Konto und zahlen Sie den Betrag Ihrer Wahl (bis zum erlaubten jährlichen Maximum) ein. Auch wenn Sie nicht das Maximum einzahlen können oder wollen, empfehlen wir Ihnen, mit dem Sparen anzufangen. Lieber wenig einzahlen, als gar nichts. Es gibt also kaum noch Ausreden! Je früher Sie mit anfangen, desto besser. 

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Wie kommt der Maximalbetrag für die Säule 3a eigentlich zu stande?

Das Bundesamt für Sozialversicherungen legt die Maximalbeträge der Säule 3a fest. Der Maximalbetrag hängt von der aktuellen AHV-Rente ab, die üblicherweise alle zwei Jahre angepasst wird. Darum wartet die Schweiz jeweils im Oktober gespannt darauf, bis der Bundesrat die neuen AHV-Renten kommuniziert. Für alle, die es genau wissen wollen: Der Maximalbetrag entspricht 8 Prozent der dreifachen maximalen AHV-Jahresrente. 

Säule 3a Hub und Newsletter für noch mehr Infos

Besuchen Sie unseren umfassenden Säule-3a-Hub. Unser Finanz- und Vorsorge-Expertenteam teilt dort sein Wissen mit Ihnen. Sie finden eine Übersicht über die verschiedenen Ressourcen rund um die Säule 3a und können einfach zu den Infos navigieren, die Sie am meisten interessieren. Oder abonnieren Sie unseren Newsletter, um mehr Wissen und Tipps rund um die Säule 3a zu erhalten.