Mit einem Säule 3a Vorbezug den Traum vom Wohneigentum erfüllen

Liebäugeln Sie mit einer Eigentumswohnung oder einem eigenen Haus? Fehlen Ihnen aber die nötigen Eigenmittel? Vielleicht lohnt sich ein Bezug der Säule 3a, denn diese Gelder können als freie Eigenmittel in die Hypothek eingebracht werden. 

Das Gesetz oder genauer die Verordnung zur Wohneigentumsförderung (WEFV) erlaubt es, Kapital aus der dritten Säule frühzeitig zu beziehen, um damit selbstbewohntes Wohneigentum zu kaufen. Hier klären wir ein paar der häufigsten Fragen zum Säule-3a-Vorbezug fürs Hauseigentum. 

Wofür darf ein Vorbezug aus der Säule 3a genutzt werden?

Ein Vorbezug für Wohneigentum ist nur erlaubt, wenn das Haus oder die Wohnung zum Eigenbedarf gekauft oder gebaut und als Hauptwohnsitz genutzt wird, oder um eine Hypothek zurückzuzahlen. Es kann auch in ein Objekt im Ausland investiert werden. 

Wofür dürfen keine 3a-Vorsorgegelder bezogen werden?

Für Zweit- oder Ferienwohnungen dürfen die Vorsorgegelder nicht bezogen werden. 

Wieviel Geld darf aus der Säule 3a fürs Eigenheim bezogen werden?

Für die 3. Säule gibt es keinen Maximalbetrag. Das ganze Guthaben der 3. Säule kann theoretisch bezogen und ins Eigenheim investiert werden. Die 3a-Gelder zählen zu den freien Eigenmitteln und daher darf auch der ganze minimal geforderte Eigenmittelbeitrag von 20 Prozent der Hypothek mit dem Geld aus der Säule 3a gedeckt werden. Dies ist beim  anders: Mindestens 10 Prozent des Belehnungswertes muss mit freien Eigenmitteln (also nicht aus der PK) eingebracht werden – nur der Rest der geforderten Eigenmittel darf aus der 2. Säule stammen.

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Müssen beim Bezug aus der 3. Säule Steuern bezahlt werden?

Ja. Bei der Kapitalauszahlung aus der Säule 3a wird eine Steuer fällig

Gibt es einen WEF-Mindestbezug aus der 3. Säule? 

Im Gegensatz zum WEF-Vorbezug aus der beruflichen Vorsorge (bei dem mindestens 20’000 Schweizer Franken aufs Mal bezogen werden müssen), gibt es hier keinen Mindestbetrag. 

Wie oft kann man einen Eigenheim-Vorbezug aus der dritten Säule machen?

Alle fünf Jahre können Sie wieder einen Teilbezug aus der Säule 3a machen. Im Folgejahr nach einem Vorbezug kann wieder der Maximalbetrag eingezahlt werden. 

Kann oder muss ein 3a-Vorbezug zurückbezahlt werden?

Nein, das ist nicht im möglich. Wenn das Eigentum nicht mehr selbst genutzt oder verkauft wird, kann das vorbezogene Geld nicht zurückgezahlt werden. Das ist ein Unterschied zu einem Vorbezug aus der 2. Säule. Aus diesem Grund wird im Gegensatz zum WEF-Bezug aus der beruflichen Vorsorge auch keine Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch eingetragen.