Wohneigentumsförderung mit der Säule 3a oder 2. Säule

Wir erklären Ihnen hier das Wichtigste zur Wohneigentumsförderung (WEF) mit den Geldern aus der beruflichen oder privaten Vorsorge

Gute Nachrichten für alle, die sich ein Eigenheim wünschen, aber bei der Finanzierung mit eigenen Mitteln vor einem Fragezeichen stehen: Mit einem WEF-Vorbezug können finanzielle Lücken geschlossen werden, die zwischen ihnen und ihrem Traumhaus stehen.

Die Verordnung zur Wohneigentumsförderung (WEFV) erlaubt es nämlich, dazu die angesparten Vorsorgegelder aus der beruflichen Vorsorge oder aus der Säule 3a zu verwenden. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 

Wie viel eigene Mittel muss man beim Hauskauf einbringen? 

Die Schweiz ist bekanntlich ein Land von Mietern. Dennoch träumen viele von den eigenen vier Wänden. Die wenigsten haben aber die nötigen freien finanziellen Mittel für eine solche Transaktion: Bei einem Hauskauf beziehungsweise beim Abschluss einer Hypothek müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises mit eigenen Mitteln eingebracht werden – je nach Tragbarkeitsrechnung oder Belehnungswert aber mehr. Das sind schnell sehr grosse Beträge, die kaum jemand einfach so auf dem Bankkonto rumliegen hat. 

Wieviel Geld kann man vorbeziehen?

Es kommt darauf an, ob man das Vermögen aus der zweiten Säule oder die Säule-3a-Gelder bezieht. Hier erfahren Sie mehr:

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Was regelt die Verordnung über die Wohneigentumsförderung?

Die Wohneigentumsförderung hat zum Ziel, dass sich mehr Leute ein eigenes Zuhause leisten können – mit Hilfe der Vorsorgegelder. Die Verordnung regelt, wann und wie man sein angespartes Kapital der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) oder der gebunden Selbstvorsorge (Säule 3a) für Wohneigentum beziehen kann. Erfahren Sie hier mehr:

Für welche Objekte ist ein WEF-Vorbezug möglich? 

Der Vorbezug aus der 2. oder 3. Säule ist nur möglich, um dauernd selbstbewohntes Wohneigentum zu kaufen, sich daran zu beteiligen (beispielsweise mit Genossenschaftsanteilen) oder um Hypothekardarlehen auf dauernd selbstbewohnten Wohneigentum zurückzuzahlen.

Wie läuft ein WEF-Bezug ab?

  1. Die Liegenschaft (Haus oder Wohnung)  zum Kaufen ist in Sicht
  2. Berechnen der maximal möglichen Hypothek und der Eigenmittelquote
  3. Beantragen des Vorbezugs bei der Pensionskasse oder bei der Freizügigkeitsstiftung
  4. Abschliessen der Hypothek
  5. Abschliessen des Kaufvertrags 
  6. Beim Bezug aus der zweiten Säule: Grundbucheintrag*

*Beim WEF-Vorbezug aus der zweiten Säule erlässt die Vorsorgeeinrichtung beim Grundbuchamt eine Anmerkung, dass die Veräusserung der Immobilie beschränkt. Damit kann die Immobilie nur verkauft werden, wenn die vorbezogennen Gelder zurückgezahlt sind oder diese durch den Verkauf der Liegenschaft in die Pensionskassen zurückfliessen. Beim Bezug aus der dritten Säule ist keine Rückzahlung möglich, daher gibt es hier auch keinen Grundbucheintrag. 

Wie viel Steuern bezahlt man beim WEF-Bezug?

Der Vorbezug wird wie eine Kapitalleistung aus der Vorsorge sofort besteuert. Je nach Kanton gelten andere Ansätze. Als Faustregel können Sie mit einer einmaligen Steuerbelastung zwischen fünf und zehn Prozent der ausbezahlten Summe rechnen. Mit dem Steuerrechner auf admin.ch können Sie die einmalige Steuerbelastung selber berechnen. Die Vorsorgeeinrichtung meldet Vorbezüge automatisch den Steuerbehörden. Bei der Rückzahlung kann man beim Steueramt die beim Vorbezug bezahlte Steuer zurückfordern. Dies muss innerhalb von drei Jahren nach der WEF-Rückzahlung geschehen.

Wohneigentumsförderung als Steueroptimierung

Man kann einige Jahre vor der Pensionierung einen WEF-Bezug machen, um die Hypothek im Alter zu reduzieren. Das bezogene Kapital nutzt man für die Rückzahlung der Hypothek. Dadurch kann man auf der Kapitalauszahlung im Vergleich zu einer einmaligen Auszahlung in der Regel Steuern sparen – wenn man richtig vorgeht. Lassen Sie sich dazu fachmännisch beraten.